Gemäß Art 11 der Durchführungsverordnung zur MiFID1) sind die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten verpflichtet, Referenzdaten über Aktien zu veröffentlichen, die an einem geregelten Markt des EWR zugelassen sind. Der Ausschuss der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (CESR) sammelt diese Informationen und veröffentlicht sie in einer elektronischen Datenbank. Diese Datenbank ist unter mifiddatabase.cesr.eu abrufbar. Sie wird sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen aktualisiert.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
MMag. Dr.Gisela Heindl ist Universitätsassistentin am Schwerpunkt Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt der Universität Salzburg.
Veröffentlichungen insbesondere zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, etwa „Kapitalmarkt, Anlegerschutz und Haftungsfragen“, ecolex 2007, 427 ff; „Rechtliche Aspekte der Corporate Governance in Dimmel/Pichler Governance (Hg.) - Bewältigung von Komplexität in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, Lang, 2009, 401 ff; Redaktionsmitglied der ZFR.