Als Ergebnis des Salzburger Steuerdialoges 2009 hat das BMF mit Erlass vom 24. 9. 2009 auch zu zwei Fragen aus dem Bereich Banken und Kapitalmarkt Stellung genommen (BMF-010221/2415-IV/4/2009).
Werden ausländische Investmentfondsgesellschaften in Österreich durch ein österreichisches Regionalbüro tätig, ist es nach Ansicht des BMF für die Besteuerung der Gewinne des Regionalbüros entscheidend, ob dieses nach dem jeweiligen DBA als Betriebsstätte zu qualifizieren ist. Stellt das Regionalbüro eine abkommensrechtliche Betriebsstätte dar, so erfolgt eine Besteuerung der Regionalbüro-Gewinne in Österreich. Ist das Regionalbüro hingegen nicht als abkommensrechtliche Betriebsstätte anzusehen, so unterliegen die Gewinne des Regionalbüros grundsätzlich keiner Besteuerung in Österreich.
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