Am 26. 8. 2013 wurden folgende Verordnungen der FMA im BGBl kundgemacht:
Änderung der Offenlegungsverordnung BGBl II 2013/245: Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. 12. 2013 außer Kraft.Änderung der Hybridverordnung BGBl II 2013/246: Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. 12. 2013 außer Kraft.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.