In Umsetzung der RL (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ist am 1. 1. 2017 das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) in Kraft getreten. Zum Teil wurden Regelungen aus dem BWG und dem VAG 2016 übernommen. Vielfach waren strukturelle Änderungen notwendig, weil Regelungen aus verschiedenen Materiengesetzen in das FM-GwG eingegliedert wurden. Aus diesem Grund waren im BWG wie auch im VAG 2016 Ergänzungen und Änderungen notwendig, auf die am Ende in einer tabellarischen Übersicht hingewiesen wird.
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