Für die Auslegung des österreichischen Rechts und der nationalen Aufsichtspraxis lohnt es sich dann und wann, über den Tellerrand zu blicken. Die BaFin hat vor Kurzem mehrere
facheinschlägige Rundschreiben aktualisiert bzw veröffentlicht, die auch für die nationalen Rechtsanwender von Interesse sind.
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.