Bei schweren Verletzungen mit gravierenden Dauerfolgen verlieren die Schmerzengeldsätze an Aussagekraft. Hier kommt nur ein Vergleich mit anderen Schmerzengeldzusprüchen in Betracht.
Die folgende Übersicht zeigt höhere Zusprüche aus der jüngsten OGH-Judikatur. Nachdem der OGH die Schmerzengeldbeträge seit 2000 deutlich angehoben hat, dürfte er diese Beträge jetzt bis auf weiteres als Referenzwerte ansehen (vgl 2 Ob 292/04m = ZRInfo 2005/139; 2 Ob 101/05z = Zak 2005/137).
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