Anknüpfend an ZFR 2008, 72, sollen weitere praktisch wichtige Entscheidungen des für das Versicherungsvertragsrecht zuständigen 7. Senats des OGH analysiert werden1).
Vorliegende E bringt wichtige Klarstellungen für einen alltäglichen Sachverhalt. Es geht um die Frage, welche verwaltungsbehördliche Entscheidung für den Regress des KfzHaftpflichtVRs wegen Alkoholisierung des Lenkers einschlägig ist:
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Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.