Im Folgenden seien wieder einige praktisch wichtige Entscheidungen des für das Versicherungsvertragsrecht zuständigen 7. Senats des OGH vorgestellt.1
Der von den Klägern bei der Beklagten abgeschlossenen HaushaltsV liegen die ABH 1996 zugrunde, die auszugsweise lauten wie folgt:
"Artikel 1
Welche Schäden sind versichert?
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Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.