Im Folgenden seien wieder einige praktisch wichtige Entscheidungen des für das Versicherungsvertragsrecht zuständigen 7. Senats des OGH vorgestellt.1
Dem VV der Streitteile liegen die "Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH) (Fassung 2002)" zugrunde. Deren hier maßgeblichen Bestimmungen lauten:
"Artikel 1
Welche Sachen und Kosten sind versichert?
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