Im Folgenden seien wieder einige praktisch wichtige Entscheidungen des für das Versicherungsvertragsrecht zuständigen 7. Senats des OGH vorgestellt.1
Die Kl hat für ihren Gastronomiebetrieb und das Betriebsgebäude bei der Bekl einen Bündelversicherungsvertrag abgeschlossen, dem unter anderem die "Allgemeinen Bedingungen für die Euro - BusinessSchutz Sachversicherung All Inclusive" (AEBS 1999) und die Besonderen Bedingungen BL 17 und BL 23 zugrunde lagen.
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