Im Folgenden seien wieder einige praktisch wichtige Entscheidungen des für das Versicherungsvertragsrecht zuständigen 7. Senats des OGH vorgestellt.1
Wie der OGH bei ganz vergleichbarer Rechtslage bereits zu 7 Ob 25/79 ausgeführt hat, muss bei Bestehen der Möglichkeit, dass ein Ereignis entweder während der Versicherungszeit oder außerhalb dieser eingetreten ist, derjenige, der eine Leistung aus der Versicherung in Anspruch nehmen will, beweisen, dass dieses Ereignis während der Versicherungszeit eingetreten und demnach als Versicherungsfall zu behandeln ist (RIS-Justiz RS0043496).
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