Judikatur / OGH / Versicherungsrecht

Aktuelle versicherungsrechtliche Entscheidungen des OGH

Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber, Universität Salzburg

Abgesehen von der - hier nicht vorliegenden - Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (vgl § 27 KHVG) existieren im Privatversicherungsrecht grundsätzlich keine vom allgemeinen Zivilrecht abweichenden gesetzlichen Vorschriften dazu, inwiefern rechtsgeschäftliche Erklärungen des Versicherers (VR) hinsichtlich eines allenfalls zu deckenden Schadenersatzanspruchs gegenüber dem Anspruchswerber auch dem Versicherungsnehmer (VN) zurechenbar sind (vgl 7 Ob 150/10z). Dies ist im Einzelfall (von - hier nicht relevierten - Versicherungsbedingungen abgesehen) nach allgemeinem Vollmachtsrecht zu beurteilen. Das gilt auch für die Beurteilung, ob eine Anscheinsvollmacht bzw Rechtsscheinvollmacht vorliegt (8 Ob 77/00g RIS-Justiz RS0020251 [T22] = RS0019609 [T9]).

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Artikel-Nr.
ZFR 2011/143

21.10.2011
Heft 6/2011
Autor/in
Michael Gruber

Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.