Universität Salzburg
1. Der OGH hat in der Entscheidung 7 Ob 272/04g (im Ergebnis zust Ertl, ecolex 2006, 980) betreffend eine BetriebsunterbrechungsV ausgesprochen, dass das Kündigungsrecht gem § 96 VersVG (FeuerV) im Wege der Analogie auf die Kündigung in allen Sparten der Sachversicherung zu erstrecken ist (so auch Schauer, Das österreichische Versicherungsvertragsrecht3, 304; Martin, Sachversicherungsrecht3 L II 4, 948; Römer/Langheidt, VVG2 [2003] § 96 RN 4).
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