Universität Salzburg
1. Im Rechtsschutzversicherungsvertrag kommen als versicherte Gefahren verschiedene Tätigkeiten oder Rechtsverhältnisse des Versicherungsnehmers (VN) in Betracht, aus denen sich ein Bedarf nach Rechtsschutz ergeben kann (Schauer, Das österreichische Versicherungsvertragsrecht3 443).
2. In der hier relevanten *****-Konsumenten-Rechtsschutzversicherung sind der Versicherungsnehmer und Familienangehörige als Privatpersonen versichert (Art 17.1.1).
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