Zwischen den Parteien besteht ein Leitungswasserschaden-Versicherungsvertrag. Zugrunde liegen die Allgemeinen Z***** Bedingungen für die Sach-Versicherung (ABS 1995), deren Art 3 "Sicherheitsvorschriften" auszugsweise lautet:
"(1) Verletzt der Versicherungsnehmer gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften oder duldet er ihre Verletzung, kann der Versicherer innerhalb eines Monats ... kündigen. ...
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