1. Die RV 686 BlgNR 25. GP über ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten erlassen werden soll, wurde inhaltlich im Vergleich zum zugrunde liegenden Ministerialentwurf nicht verändert. Lediglich der Gesetzestitel wurde leicht abgeändert. Mit einer Beschlussfassung der RV Anfang des Sommers ist zu rechnen.
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