Das BMF hat mit Erlass v 9. 10. 2013, GZBMF-010222/0110-VI/7/2013, bekannt gegeben, dass die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2014 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge beträgt (§ 108 Abs 1 EStG).
Für die private Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2014 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens 106,04 € bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von 2.495,12 €; bei dieser Berechnung wurden die voraussichtlichen SV-Werte 2014 herangezogen).
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