Durch eine Sammelverordnung der FMA wurde sowohl die FMA-Incoming-Plattformverordnung als auch die FMA-Gebührenverordnung geändert (BGBl II 2015/238, ausgegeben am 25. 8. 2015).
Mit der Novelle wurde einerseits der Anwendungsbereich der Incoming-PlattformV um das BaSAG, BGBl I 2014/98, bzw um das VAG 2016, BGBl I 2015/34 (noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. 1. 2016) erweitert.
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.