1. Am 21. 10. veröffentlichte die Kommission eine (noch nicht im ABl veröffentlichte) "delegierte Verordnung" (GZ der Komm C[2014] 7674/2), die einerseits die Berechnung der Beiträge zu den nationalen Abwicklungsfonds regelt und andererseits die BRRD ergänzen soll.
Diese Fonds sind nach der BRRD einzurichten und müssen bis zum Jahr 2024 mit 1 % der gesicherten Einlagen je Mitgliedstaat gefüllt werden.
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.