Die Videoüberwachung nach der DSG-Novelle 20101 unterscheidet zwischen der privaten und der hoheitlichen Videoüberwachung danach, ob ein öffentlicher oder privater Auftraggeber überwacht.2 Der vorliegende Beitrag befasst sich mit ersten Praxiserfahrungen im Bereich der privaten Videoüberwachung, der geänderten StMV 2004 und versucht eine erste dogmatische Einordnung vorzunehmen.
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