Am 30. 3. 2011 wurde die Novelle zur StMV 2004 kundgemacht,1 die neben einigen (bloß) sprachlichen Änderungen auch eine Neufassung der SA013 ("Personalverwaltung des Bundes und der bundesnahen Rechtsträger") sowie der SA015 ("Personalverwaltung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände") enthält. Darüber hinaus hat sie die aus dem Jahr 2010 stammende SA032 "Videoüberwachung" um einen Abschnitt F. erweitert, der die Voraussetzungen der zulässigen Videoüberwachung für "Ausländische Vertretungsbehörden und Internationale Organisationen" näher regelt. Der folgende Beitrag nimmt eine Einschätzung vor und versucht erste Begriffsklärungen.
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