Die 4. Auflage des hervorragend gelungenen und bestens eingeführten Lehrbuchs (siehe die Besprechungen durch den Rezensenten in ZfV 2008, 469, und ZfV 2012, 433) soll ausweislich der Titelseite eine "vollständig überarbeitete" sein. Wer sich darüber schreckt und ein Abgehen von der bisherigen Gliederung und der bewährten Darstellungsweise vermutet, kann beruhigt werden. Die fragliche Etikettierung wurde offensichtlich wegen der Einarbeitung der Verwaltungsgerichtsbarkeit neu - (auch) von Kahl/Weber (S 5) als "Jahrhundertreform" bezeichnet - gewählt. Die Autoren haben diese allerdings nicht zum Anlass genommen, die Gliederung umzustellen, sondern haben die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit an jenen Stellen in das Werk eingepasst, die in der 3. Auflage ihre funktionellen Vorläufer innehatten. Kahl/Weber platzieren somit (nachvollziehbar) das Thema an zwei Orten: Die organisationsrechtlichen Fragen der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit werden am Ende des 3. Teils: Organisationsrecht bündig auf fünf Seiten abgehandelt (S 204 ff); Kompetenzen und Verfahren finden sich in einem deutlich größeren Abschnitt (25 Seiten) im 6. Teil: Verwaltungskontrolle und Rechtsschutz (S 301 ff).
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