Thema

Amtshaftung für prozessverzögerndes Verhalten des Richters

Univ.-Ass. Dr. Philipp Fidler

Zu 1 Ob 101/13d = Zak 2013/773, 421

Der OGH judiziert erstmals, dass die Vorschriften der ZPO über eine rasche und fristgerechte Erledigung des Rechtsstreits (vgl § 180 Abs 3 ZPO) nicht nur den Interessen der Öffentlichkeit, sondern auch jenen der Rechtsschutz suchenden Parteien dienen. Damit bestehen weitreichende Möglichkeiten einer Amtshaftung für prozessverzögerndes Verhalten des Richters. Der Autor widmet sich den praktischen Auswirkungen dieser Rsp sowie damit einhergehenden haftungsrechtlichen (Folge-)Fragen.

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Artikel-Nr.
Zak 2014/81

18.02.2014
Heft 3/2014
Autor/in
Philipp Fidler

PD Dr. Philipp Fidler, MSc (Oxford), ist Universitätsdozent am Institut für Unternehmensrecht der WU Wien und Mitherausgeber der Zeitschrift für Finanzmarktrecht (ZFR). Er lehrt und forscht im Zivil-, Gesellschafts-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht.