Abhandlungen

Amtswegige Aufhebung und Abänderung von Bescheiden neben und nach dem verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren

Christian Ranacher

Der Beitrag untersucht, inwieweit im System der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz ein Anwendungsbereich für die amtswegige Abänderung und Aufhebung von Bescheiden in Anwendung des - seinem Wortlaut nach weitgehend unveränderten - § 68 AVG sowie besonderer materiengesetzlicher Ermächtigungen iSd § 68 Abs 6 AVG verbleibt. Dabei werden grundsätzliche Fragen des Verhältnisses zwischen Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit im Allgemeinen sowie zwischen angefochtenem Bescheid und verwaltungsgerichtlichem Erkenntnis im Besonderen angesprochen. Ausgehend davon wird auf der Grundlage einer am Wortlaut und am Zweck der Bestimmung orientierten Interpretation eine die Anwendbarkeit des § 68 AVG weitestgehend wahrende Lösung vorgeschlagen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZfV 2015/3

06.05.2015
Heft 1/2015
Autor/in
Christian Ranacher

Hofrat Dr. Christian Ranacher, MAS
Amt der Tiroler Landesregierung
Vorstand der Abteilung Ver­fassungs­dienst