Thema

Anerkennung und Vollstreckung einstweiliger Maßnahmen nach der EuGVVO trotz Vorliegens einer Schiedsvereinbarung?

Univ.-Ass. Mag. Dr. Thomas Garber

Der deutsche BGH (5. 2. 2009, IX ZB 89/06)1 hatte sich unlängst mit der Frage zu befassen, ob auch einstweilige Maßnahmen staatlicher Gerichte zur Sicherung eines Anspruchs aus einem Rechtsverhältnis, für das eine Schiedsvereinbarung besteht, nach den Bestimmungen der EuGVVO2 anerkannt und vollstreckt werden können. Im Unterschied zur Vorinstanz bejaht der BGH die Anwendbarkeit der Verordnung. Da die Frage auch für den österreichischen Rechtsraum von Bedeutung ist, soll im vorliegenden Beitrag die Auffassung des BGH dargestellt und untersucht werden.

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Artikel-Nr.
Zak 2009/627

17.11.2009
Heft 20/2009
Autor/in
Thomas Garber

Mag. Dr. Thomas Garber ist Universitätsprofessor am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im österreichischen, europäischen und internationalen Zivilverfahrensrecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht einschließlich Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes.