Thema

Anfall, Fälligkeit und Verjährung des Vermächtnisses

Mag. Wolfgang Kolmasch

§ 685 ABGB, der die Fälligkeit des Vermächtnisses regelt, wurde durch das ErbRÄG 2015 erheblich umgestaltet. Die sofortige Fälligkeit des Vermächtnisses wurde zum Regelfall. Ausnahmen berühren nicht mehr die Fälligkeit, sondern schieben lediglich die Durchsetzbarkeit des Erfüllungsanspruchs hinaus. Der Beitrag geht näher auf die neue Rechtslage ein.

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Artikel-Nr.
Zak 2018/196

14.04.2018
Heft 6/2018
Autor/in
Wolfgang Kolmasch

Mag. Wolfgang Kolmasch ist in der juristischen Fachredaktion von LexisNexis für Zivilrecht zuständig, Chefredakteur der Fachzeitschrift Zak („Zivilrecht aktuell“) und veröffentlicht regelmäßig Bücher und Zeitschriftenartikel zu zivilrechtlichen Themen. Ua ist er an zwei ABGB-Kommentaren beteiligt sowie Autor des Standardwerks „Unterhaltsrecht“ und des „Jahrbuch Zivilrecht“.