Die Entscheidung von UFS Linz vom 9. 10. 2009 (GZ RV/0253-L/09)
Nach der im Titel zitierten Entscheidung des UFS Linz stellt sich erneut die in der Literatur bereits oft behandelte Frage, ob der Urkundenbegriff des Gebührengesetzes auch elektronische Urkunden umfasst, die nicht in Papierform ausgedruckt werden. Die Beantwortung dieser Frage hat erhebliche Auswirkungen auf die gebührenrechtliche Praxis.
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Dr. Thomas Ruhm, LL.M. ist Rechtsanwalt und Managing Partner bei FieldFisher Austria und insbesondere auf Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Daneben ist Dr. Ruhm Lehrbeauftragter an der Universität Wien und an der Universität Klagenfurt. Er ist Autor zahlreicher Publikationen im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtes.
Dr. Christopher Toms, LL.M. (London), ist österreichischer Rechtsanwalt und Solicitor of England und Wales bei HASCH & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H. Er ist insbesondere auf die Bereiche Transaktionsrecht und Gesellschaftsrecht spezialisiert und berät in diesen Bereichen zahlreiche nationale und internationale Unternehmen. Daneben ist er Autor gesellschafts- und wirtschaftsrechtlicher Publikationen und Fachbeiträge.
Publikationen:
„Gründung der Aktiengesellschaft” in „Handbuch der Aktiengesellschaft“, Verlag LexisNexis, 2012, sowie (zahlreiche) Beiträge in Fachzeitschriften.