Überlegungen aus Anlass von OGH 19. 12. 2023, 4 Ob 211/23t
Der OGH hat in 4 Ob 211/23t den außerordentlichen Revisionsrekurs eines bei der Geburt schwergeschädigten Kindes gegen die Versagung der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung der Klageführung gegen die Spitalbetreibergesellschaft zurückgewiesen. Er billigte die Rechtsansicht des Rekursgerichts, dass der begehrte Pflegekosten-Stundensatz von 47 € weit überhöht sei und die Gefahr der Überklagung in sich berge. Diese Ansicht hält simpler Nachrechnung nicht stand.
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