Abhandlungen

"Anhängige Verfahren sind nach den bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen"

Georg Eisenberger

Über die Kunst, verständliche und (nach)vollziehbare Übergangsbestimmungen zu normieren, dargestellt am Negativbeispiel des kürzlich in Kraft getretenen § 119r Steiermärkisches Baugesetz.

Der steiermärkische Landesgesetzgeber hat das Baugesetz umfassend novelliert und unter anderem (anderen Bundesländern folgend) in Umsetzung der durch Art 118 Abs 4 B-VG eingeräumten Möglichkeit den zweigliedrigen Instanzenzug innerhalb der Gemeinde abgeschafft. Bei Normierung der Übergangsbestimmungen ist dem Gesetzgeber dabei ein Fehler unterlaufen, der in der Praxis zu großen Problemen und Zeitverzögerungen bis hin zu potentiellen Haftungsfällen wegen Fristversäumnis führen wird.

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Artikel-Nr.
ZfV 2020/15

31.07.2020
Heft 2/2020
Autor/in
Georg Eisenberger

Univ.-Prof. Dr. Prof. TU Graz e.h. Georg Eisenberger ist Universitätsprofessor am Institut für öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Universität Graz und Partner des Rechtsanwaltsbüros Eisenberger Rechtsanwälte, experts in public law and policy mit Büros in Wien, Graz und Brüssel. Er ist Herausgeber und Autor zahlreicher Publikationen im öffentlichen Recht.