In aller Kürze

Anhebung der Haftungshöchstbeträge des Montrealer Übereinkommens

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Die Haftungshöchstbeträge des Montrealer Übereinkommens über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (MÜ) wurden mit 28. 12. 2024 an die inflationäre Entwicklung angepasst (kundgemacht in BGBl III 2025/17).

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Artikel-Nr.
Zak 2025/78

17.02.2025
Heft 3/2025