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Anlegerschäden eine "Reflexwirkung" des Aufsichtsverhaltens?

Dr. Christian Winternitz, LL.M.

Haftungsbeschränkung der FMA verfassungswidrig

Durch die im Oktober 2008 in Kraft getretene Neufassung des § 3 Abs 1 FMABG wird im Bereich der Haftung des Bundes für Fehlverhalten der FMA der Begriff des Schadens auf Schäden eingeschränkt, die die Beaufsichtigten direkt erleiden. Dies führt im Ergebnis dazu, dass Schäden von Anlegern aus der Haftung ausgenommen sind, da es sich hierbei nach Ansicht des Gesetzgebers um eine bloße "Reflexwirkung" des Aufsichtsverhaltens handelt. Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit dieser Haftungsbeschränkung verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen und kommt zum Ergebnis, dass die Neufassung des § 3 Abs 1 FMABG in mehrfacher Hinsicht gegen geltendes Verfassungsrecht verstößt.

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Artikel-Nr.
ZFR 2009/118

16.10.2009
Heft 5/2009
Autor/in
Christian Winternitz

Dr. Christian Winternitz, LL.M., ist Rechtsanwalt und Seniorpartner der Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH.

Publikationen:

Winternitz, Wertpapieraufsichtsgesetz (1998); Winternitz/Aigner, Die Haftung des Anlageberaters für fehlerhafte Beratung (2004); Winternitz/Aigner, Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (2007). Diverse Publikationen, Fachvorträge und Lehrveranstaltungen.