Abhandlungen

Anmerkungen zum Urteil des EuGH

Thomas Kröll

vom 10. März 2009 in der Rechtssache C-169/07, Hartlauer

Die im österreichischen Krankenanstaltenrecht vorgesehene Bedarfsprüfung für die Errichtung eines Ambulatoriums für Zahnheilkunde verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit. Dies hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2009 zu Recht erkannt. Mit dem vorliegenden Beitrag sollen die Erwägungen des Europäischen Gerichtshofes beleuchtet und die Konsequenzen des Urteils aufgezeigt werden.

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Artikel-Nr.
ZfV 2009/671

02.07.2009
Heft 3/2009
Autor/in
Thomas Kröll

Univ.-Prof. Dr. Thomas Kröll
Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht
Wirtschaftsuniversität Wien