Mit der gegenständlichen Novelle1 implementiert die FMA die jüngsten gebührenrechtlich relevanten Änderungen des Aufsichtsrechts, die sich aus folgenden, zuletzt in Kraft getretenen sekundärrechtlichen Regelungswerken ergeben:
VO (EU) 2024/1623 zur Änderung der CRR im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze ( Output-Floor);Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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