Aktuelles / Versicherungsrecht

Anpassung der Höchstzinssatzverordnung

Bearbeiter: RA Dr. Bernd Fletzberger

Mit einer Änderung der Höchstzinssatzverordnung (BGBl II 2014/179) hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) den Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung von 1,75 % auf 1,5 % gesenkt.1

Basis der Festsetzung des Höchstzinssatzes ist der Zinssatz von Anleihen der Republik Österreich abzüglich eines Sicherheitsabschlages von 40 %. Um starke Ergebnisschwankungen zu vermeiden, wird der Berechnung des Zinssatzes eine mehrjährige Durchschnittsbetrachtung zugrunde gelegt. Der Zinssatz wurde zuletzt per Ende 2012 von 2 % auf 1,75 % gesenkt. Bedingt durch den seit einigen Jahren zu beobachtenden Trend fallender Kapitalmarktzinsen ist es nun laut FMA erforderlich, den Höchstzinssatz weiter abzusenken. Die Sekundärmarktrendite (SMR) ist nämlich im Jahr 2013 stark gesunken. Im Vergleich zum Jahr 2012 mit 1,49 % beträgt die SMR für das Jahr 2013 nur mehr 1,06 %. Im 10-jährigen Durchschnitt vom Jahr 2004 bis zum Jahr 2013 beträgt die SMR 2,93 %. Nach den Berechnungen der FMA müsste die

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/225

29.10.2014
Heft 7/2014
Autor/in
Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts.