Aktuelles

Anpassung der Lebensversicherung Informationspflichtenverordnung 2018 an das PEPP

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Mit der vorliegenden Novelle1 zur Lebensversicherung Informationspflichtenverordnung 2018 (LV-InfoV 2018) normiert die FMA nach Einholung der Zustimmung des BMF auf der Grundlage von § 135c Abs 4 und § 135d Abs 4 VAG 2016 in Bezug auf Lebensversicherungsverträge, die gleichzeitig die Anforderungen an Paneuropäische Private Pensionsprodukte (PEPP) erfüllen, auf welche Art und Weise die originären Informationspflichten für PEPP zu berücksichtigen sind. Solche Informationspflichten für PEPP ergeben sich auf unionsrechtlicher Ebene aus der VO (EU) 2019/1238 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP-VO) sowie aus der dazu erlassenen DelVO (EU) 2021/473 zur Ergänzung der PEPP-VO durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Anforderungen an die Informationsblätter, die für die Kostenobergrenze zu berücksichtigenden Kosten und Gebühren und die Risikominderungstechniken für das PEPP.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZFR 2023/24

27.01.2023
Heft 1/2023