Ganz egal, ob in der U-Bahn, im Schwimmbad oder auch nur im eigenen Garten, seit Kurzem kann (theoretisch) jeder TV-Handy-Kunde seine Lieblingssendungen in digitaler Qualität am Mobiltelefon genießen. Das Programmangebot umfasst im Wesentlichen zwei verschiedene Programmvarianten, die die Kunden abonnieren können, ein Basis- und ein Premiumpaket. In einem jüngst entschiedenen Fall hatte das zivile Höchstgericht nun die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen des Handy-TV zu beurteilen.
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