In aller Kürze

Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht auch im Privatleben

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

In Reaktion auf die davon abweichende Begründung, die ein Einstellungsbeschluss des Disziplinarrats einer Rechtsanwaltskammer enthält, hat der OGH in 6 Ob 224/20i darauf hingewiesen, dass die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nach § 9 Abs 2 RAO selbstverständlich nicht nur während der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwalts, sondern auch im Privat- und Familienleben gilt (hier: mögliche Äußerungen über einen Mandanten gegenüber dem Ehegatten). Auch unwahre Behauptungen des Anwalts zu einem Mandatsverhältnis seien ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2021/109

17.03.2021
Heft 4/2021