In aller Kürze

Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

In Ra 2020/13/0047 hat der VwGH vor Kurzem seine Judikatur zur Geltendmachung von Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG zusammengefasst. Der Umstand, dass dem Steuerpflichtigen die Prozessführung aufgezwungen worden ist, reiche für die Absetzbarkeit nicht aus, wenn in dem Verfahren (wie im vorliegenden Scheidungsverfahren) keine absolute Anwaltspflicht bestand. In diesem Fall setze die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung besondere Gründe voraus, die das Einschreiten eines Rechtsanwalts erforderlich machten.

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Artikel-Nr.
Zak 2022/578

14.10.2022
Heft 16/2022