Abhandlungen

Anwendungsvorrang und Präjudizialität im amtswegigen Normprüfungsverfahren vor dem VfGHAnmerkungen zu VfSlg 15.215/1998

Rudolf Thienel

Deskriptoren:

Anlassfall; Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts; Bescheidprüfung; Grobprüfung; Normprüfung; Präjudizialität; Umsetzung von Gemeinschaftsrecht; Verfahrensgrundrechte; Vorabentscheidung.

Rechtsquellen:

Art 137 bis 144 B-VG; Art 234 EGV.

Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union hatte grundlegende Auswirkungen auf die österreichische Verfassungsgerichtsbarkeit; zu den zentralen Konsequenzen bildete sich rasch eine weitgehend einheitliche Auffassung von Lehre und Rechtsprechung1). Danach ist das Gemeinschaftsrecht weder Gegenstand der verfassungsgerichtlichen Kontrolle2) noch Maßstab für die Kontrolle genereller Normen durch den VfGH. Verordnungen und Gesetze sind vom VfGH nach herrschender Ansicht ausschließlich am Maßstab innerstaatlicher Gesetze bzw der österreichischen Verfassung zu prüfen3).

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Artikel-Nr.
ZfV 2001/777

05.07.2001
Heft 3/2001
Autor/in
Rudolf Thienel
Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel
Präsident des Verwaltungsgerichtshofes
Judenplatz 11
1010 Wien