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Asset Freeze in den Sanktionen gegen Russland und Gesellschaftsbeteiligungen

Markus Heidinger

Ein wichtiger Teil der von der EU gegen Russland nach dem völkerrechtswidrigen Überfall auf die Ukraine verhängten und laufend erweiterten Sanktionen sind die zielgerichtet gegen natürliche und juristische Personen verhängten Einfriergebote1 über Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die den sanktionierten Personen unmittelbar oder mittelbar gehören oder zugerechnet werden. Das Einfriergebot wird zur Vermeidung von Umgehungen durch ein Bereitstellungsverbot2 ergänzt. Beteiligungen an österr Gesellschaften und die Ausübung der damit verbundenen Gesellschafterrechte können davon betroffen sein. Dieser Beitrag schildert den Meinungsstand und schlägt praktische Lösungen vor.

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Artikel-Nr.
ZFR 2022/273

19.12.2022
Heft 12/2022
Autor/in
Markus Heidinger

RA Dr. Markus Heidinger, LL.M. (King´s College London), ist selbständiger Rechtsanwalt in Kooperation mit der WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Bank- und Gesellschaftsrecht, Corporate Finance und Kapitalmarktrecht; zahlreiche Fachvorträge und Publikationen zu bank-, gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Themen.