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AT1-Instrumente in der Bankenkrise: Haircut auch ohne Beteiligung der Aktionäre?

Gerald Lederer

Der vorliegende Beitrag untersucht anhand eines konkreten Anlassfalles - die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS Bank - die Möglichkeiten zur Herabschreibung von so genannten "Additional Tier 1"-Kapitalinstrumenten im Rahmen des geltenden Bankaufsichts- und Bankabwicklungsrecht. Besonderes Augenmerk wird der Frage gewidmet, ob eine solche Herabschreibung ohne gleichzeitige Verlustbeteiligung von bestehenden Aktionären bzw Anteilseignern möglich ist.

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Artikel-Nr.
ZFR 2023/98

24.05.2023
Heft 5/2023
Autor/in

Dr. Gerald Lederer, BA ist seit 1.1.2019 beim Rat der Europäischen Union für Legislativvorschläge zu den Themen Bankenaufsicht und Bankenabwicklung sowie für die Fortentwicklung der Europäischen Banken- und Kapitalmarktunion zuständig. Zuvor war er als Finanzdienstleistungsattaché an der ständigen Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union im Rahmen des österreichischen Ratsvorsitzes für die Verhandlungen zum Bankenpaket (CRR II, CRD V, BRRD II und SRMR II) verantwortlich und in der Finanzmarktaufsicht für die Rechtsauslegung und -fortentwicklung im Bereich der prudenziellen Bankenaufsicht, insbesondere Basel III, zuständig.