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Auf dem Weg zu Solvency II - Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission - Teil 2

Dr. Bernd Fletzberger / Mag. Karin Harreither, CPA

Über die zuvor beschriebenen quantitativen Regeln hinausgehend sieht der RL-Vorschlag explizit zusätzliche „qualitative“ Anforderungen für Versicherungsunternehmen vor (2. Säule). Diese Regeln teilen sich in zwei Bereiche, ein neues Governance-System und eine Neufassung der aufsichtsrechtlichen Befugnisse.

Im 3. Kapitel des RL-Vorschlags (Art 27 bis 39) wird zunächst der Schutz der Versicherungsnehmer und Begünstigten aus Versicherungsverträgen als zentrales Ziel der Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen verankert. Weiters werden zwei besonders grundlegende Prinzipien festgelegt: (i) die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen folgt einem prospektiven und risikobasierten Ansatz; (ii) die Aufsichtbehörden haben dabei Wesensart, Komplexität und Umfang der Geschäfte der jeweiligen Versicherungsunternehmen angemessen zu berücksichtigen (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz).46)

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Artikel-Nr.
ZFR 2007/102

14.12.2007
Heft 4/2007
Autor/in
Karin Tenora

MR Mag. Karin Tenora (vormals Harreither), CPA ist Mitarbeiterin in der Finanzmarktaufsicht (FMA), Bereich Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht; zu ihren Spezialgebieten gehören die Rechnungslegung und Abschlussprüfung von Versicherungsunternehmen sowie das Versicherungsaufsichtsrecht. Sie ist Prüferin im Rahmen der Zulassung zur Berufsbefugnis bei der KWT, Lektorin an der WU Wien, Fachvortragende und Autorin von Fachartikeln, wie zB "Neuerungen bei der Abschlussprüfung von Versicherungsunternehmen" in VWT 2016, S 254.

Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.