Mit der Warenderivateverordnung (WDV) legte die FMA seit dem 3. 1. 2018 einerseits Positionslimits für Warenzertifikate und andererseits die Aussetzung der Positionsmeldepflicht für Warenzertifikate, deren Emissionsvolumen 2,5 Mio Stück nicht überschritt, fest.1 Mit Tagesablauf des 30. 6. 2022 hob die FMA nunmehr diese VO zur Gänze auf.2
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