In aller Kürze

Aufklärungspflicht des Verfahrenshelfers über Kosten der außergerichtlichen Vertretung

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Wenn ein Rechtsanwalt für einen Mandaten, dem für den Zivilprozess Verfahrenshilfe bewilligt worden ist, auch außergerichtlich einschreitet, muss er ihn aufgrund seiner Treuepflicht nach § 9 RAO darüber aufklären, mit welchen Kosten für die außergerichtliche Vertretung in etwa zu rechnen ist. Dies hat der OGH in der Disziplinarsache 21 Ds 3/19g festgehalten, in der er in der fehlenden Aufklärung eine Verletzung von Berufspflichten und eine Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes sah.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2020/580

21.10.2020
Heft 17/2020