Die Solvabilität II-RRL2 bringt grundlegende Neuerungen bei der Beaufsichtigung von Versicherungsgruppen. Bislang konzentrierten sich die Diskussionen hauptsächlich auf die Verteilung der Kompetenzen der Aufsichtsbehörden und das Kapitalmanagement der Versicherungsgruppen. Der vorliegende Beitrag widmet sich hingegen der für die Praxis höchst wichtigen Frage, welche Unternehmen eines Konzerns in die Beaufsichtigung als Versicherungsgruppe einbezogen sind und welche Aufsichtsebenen innerhalb eines Konzerns bestehen können.
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Mag. Alexander Peschetz ist fachlicher Leiter der WiEReG Registerbehörde und Experte für Geldwäscheprävention des Bundesministeriums für Finanzen. Er zeichnete sich verantwortlich für die Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie für den Finanzmarkt (FM-GwG) und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG). Zudem ist er Vortragender und Autor zahlreicher Fachpublikationen.
Dr. Nadine Wiedermann-Ondrej leitet die Abteilung III/6, Versicherungsrecht und Bundeshaftungen im Bundesministerium für Finanzen. Wiedermann war sechs Jahre wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Wirtschaftsuniversität in der Abteilung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, promovierte 2006 und wechselte im Jahr 2008 ins Finanzministerium, wo sie zunächst als Referentin im Bereich der Ausfuhrförderung und als Fachexpertin mit Spezialgebiet Versicherungsaufsichtsrecht und Rechnungslegung tätig war.