Der ständige Fortschritt im Bereich der digitalen Technologien verdrängt zunehmend traditionell analoge Prozesse im Kreditgeschäft. Dieser Beitrag soll einen Überblick über potenzielle aufsichtsrechtliche Hürden im Hinblick auf eine vollständig digitale Abwicklung von Kreditprozessen geben.
Bereits vor der COVID-19-Pandemie war europäischen Banken die Notwendigkeit eines höheren Digitalisierungsgrades und einer Effizienzsteigerung von Kreditprozessen bewusst. Der Ausbruch des Coronavirus und der damit einhergehende Zwang, diverse Geschäftsbereiche in den digitalen Bereich zu verlagern, verstärkten den diesbezüglichen Handlungsdruck nochmals vehement. Hinzu kommt ein erheblicher Margenverfall im Standardkreditgeschäft durch eine andauernde Niedrigzinspolitik sowie die stetig weiterwachsende FinTech-Branche, die traditionelle Banken hinsichtlich Prozesseffizienz und Geschwindigkeit weiter unter Druck setzen und deren Geschäftsvolumina bedrohen.
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Artikel-Nr.
ZFR 2022/2
28.01.2022
Heft 1/2022
Autor/in
Foto: WOLF THEISS
Georg Kramer ist als Associate für WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG im Banking & Finance Department tätig. Er spezialisiert sich auf Banken- und Kapitalmarktrecht mit einem besonderen Fokus auf regulatorischer Compliance. Bevor er zu Wolf Theiss kam, sammelte Georg Kramer wertvolle Erfahrungen als Studienassistent an der Universität Wien und während diverser Praktika in internationalen sowie lokalen Anwaltskanzleien in Wien. Er schloss sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien ab (Mag. iur. 2018) und studiert derzeit daneben Medizin an der Medizinischen Universität Wien.
Foto: Roland Unger
Mimo Hussein ist als Counsel für WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG im Banking & Finance Department tätig. Seine Spezialisierung und Fokus ist im Bereich des Aufsichtsrechts (insbesondere CRD, MiFID, PSD, AIFMD, UCITS, AML/KYC). Vor seiner Zeit bei WOLF THEISS war er bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) in der integrierten Aufsicht tätig. Sein Studium hat er an der Universität Graz (Mag. iur. 2010) absolviert und bestand die Anwaltsprüfung im Februar 2014 mit ausgezeichnetem Erfolg. Mimo Hussein ist seit August 2016 in Österreich als Anwalt eingetragen.