Thema

Ausgewählte Aspekte des obligatorischen Schlichtungsversuchs im nachbarschaftsrechtlichen Verfahren

Mag. Dominik Rammelmüller

Möchte ein Nachbar den anderen wegen negativer Immissionen (§ 364 Abs 3 ABGB) auf Unterlassung klagen, so muss grundsätzlich zunächst ein Schlichtungsversuch durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist unklar, ob dieses Schlichtungsverfahren wirklich immer zwingend ist. Diese Frage und die Frage nach allfälligem Kostenersatz für das Schlichtungsverfahren behandelt der folgende Beitrag.

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Artikel-Nr.
Zak 2017/116

07.03.2017
Heft 4/2017
Autor/in
Dominik Rammelmüller

Mag. Dr. Dominik Rammelmüller war Univ.-Ass. am Institut für Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht und vergleichendes Prozessrecht der JKU Linz und ist seit Januar 2019 Notariatskandidat in Gallneukirchen.

Publikationen des Autors:
Ausgewählte Aspekte des obligatorischen Schichtungsversuchs im nachbarschaftsrechtlichen Verfahren, Zak 2017/116, 67; Rechtmäßige Bestellung eines Abwesenheitskurators für eine 110 Jahre alte Person? Zugleich eine Besprechung der E OGH 6. 7. 2016, 7 Ob 51/16z, NZ 2018/13, 49; Zur Anwaltslast im Rechtsmittelklageverfahren, Zak 2018/466,246; Mögliche Problembereiche bei der elektronischen Einbringung von Rechtsmitteln im Verwaltungsverfahren, jusIT 2018/62, 171; Das Zustimmungserfordernis zur Benützung von Forststraßen nach § 33 Abs 3 ForstG, RdU 2019, 40.