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Ausgewählte Fragen zu virtuellen Hauptversammlungen börsenotierter Gesellschaften

Christoph Diregger / Ulrich Edelmann

Der vorliegende Beitrag untersucht ausgewählte Fragen zu Hauptversammlungen börsenotierter Gesellschaften, die sich dafür entscheiden, auf Basis der dazu erlassenen Rechtsgrundlagen eine virtuelle Hauptversammlung einzuberufen und abzuhalten.

Als Teil der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wurde mit dem Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetz1 ua die Möglichkeit geschaffen, Gesellschafterversammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer durchzuführen und auch Beschlüsse auf andere Weise zu fassen (§ 1 Abs 1 COVID-19-GesG). Nähere Regelungen, wie solche Versammlungen und Beschlussfassungen durchzuführen sind, waren durch die Bundesministerin für Justiz zu treffen. Gesetzliche Vorgabe ist, dass die verordneten Maßnahmen "im Rahmen der jeweils eingesetzten Kommunikationswege eine möglichst hohe Qualität der Rechtssicherheit bei der Willensbildung" gewährleisten.2

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Artikel-Nr.
ZFR 2020/98

28.05.2020
Heft 5/2020
Autor/in
Christoph Diregger

MMag. Dr. Christoph Diregger ist Partner bei DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH und ist auf Gesellschafts-, Umgründungs- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Er unterrichtet ua Privatrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien und ist Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Wichtige Publikationen:
Kommentierung der §§ 130 ff BörseG 2018 in Gruber (Hrsg.), BörseG 2018/­MAR (2020); Kommentierung der §§ 195–218 AktG in Doralt/­Nowotny/­Kalss (Hrsg.), AktG3 (2021); Kommentierung der §§ 49–60 GmbHG in U. Torggler (Hrsg.), Kommentar zum GmbHG (2014); Kommentierungen im Münchener Kommentar zum AktG.

Ulrich Edelmann

MMag. Dr. Ulrich Edelmann, MIM (CEMS) ist Richter für den Sprengel des OLG Wien, derzeit dem HG Wien zugeteilt. Er war früher Rechtsanwalt und Leiter der Geschäftsstelle der Übernahmekommission.