Durch die neue EU-Prospekt-VO wird mit dem Prospektrecht ein weiteres wichtiges kapitalmarktrechtliches Thema künftig in einer in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbaren EU-Verordnung geregelt. Damit gehen zahlreiche spannende rechtliche Aspekte einher.
Die VO (EU) 2017/11291 ("Prospekt-VO") legt die Anforderungen an die Erstellung, Billigung und Verbreitung des Prospekts fest, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren2 oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem geregelten Markt in einem Mitgliedstaat zu veröffentlichen ist (Art 1 Abs 1 Prospekt-VO).3 Ziel ist es, Anlegerschutz und Markteffizienz sicherzustellen und gleichzeitig den Kapitalbinnenmarkt zu stärken (ErwGr 7 Prospekt-VO).
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