In Kürze ist die Finanzdienstleistungsbranche um ein Informationsdokument reicher. Mit den neuen Vorgaben zu vorvertraglicher Information beim Vertrieb von verpackten Anlageprodukten und Versicherungsanlageprodukten gehen zahlreiche praxisrelevante rechtliche Fragen einher. Nicht zuletzt steigen das Haftungsrisiko und die Gefahr von Verwaltungsstrafen beim Vertrieb solcher Produkte noch einmal deutlich an.
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RA Mag. Gernot Wilfling ist Partner bei Müller Partner Rechtsanwälte. Er berät Banken, Versicherungen und börsenotierte Unternehmen unter anderem in den Bereichen BörseG/MAR, Aktienrecht und zu Kapitalmarktfinanzierungen.